Die wiederkehrende Rechnungsstellung liegt vor, wenn ein Händler oder Dienstleister (zusammenfassend als Lieferant bezeichnet) einem Kunden bestimmte Waren oder Dienstleistungen auf wiederkehrender Basis in Rechnung stellt und die Rechnung begleicht (vgl. Wiederkehrende Zahlung und Abonnementzahlung).

Die wiederkehrende Abrechnung setzt voraus, dass der Kunde den Verkäufer im Voraus ermächtigt, künftige wiederkehrende Gebühren (Rechnungsbeträge) einzuziehen (z. B. per Kreditkarte, SEPA-Lastschriftmandat oder PayPal). Dieser Vorgang wird so lange durchgeführt, bis der Kunde die Genehmigung zurückzieht.

Jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die sich für ein regelmäßiges Abonnement oder eine regelmäßige Miete eignet, ist für diesen Zweck geeignet. Dabei ist es unerheblich, ob die Preise/Tarifoptionen (oder eine Kombination aus beidem) gleich bleiben oder variieren.